Die Novellierung erklärt das altbekannte Vergütungssystem als haltlos und wird den bisher bekannten Immobilienmarkt auf den Kopf stellen.
Variante 1: Teilung der Provision
Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag. Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.
Variante 2: Käufer bezahlt maximal 50%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag. Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.
Variante 3: Verkäufer übernimmt die Provision zu 100%
Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag. Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.
Was bedeutet das für Sie als Interessent oder Auftraggeber, wenn Sie mit uns Immobilienverkäufe abwickeln möchten?
Wir freuen uns auch weiterhin für Käufer und Verkäufer tätig sein zu dürfen. Wenn Sie Fragen zu der neuen Regelung haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an!
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die genderkonforme Beschreibung verzichten. Gleichwohl ist es der VMI Vermittlung Münster sehr wichtig klarzustellen, dass wir alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen.