„Die gelungene und zielführende Präsentation einer uns anvertrauten Immobilie ist uns ein Herzensbedürfnis. Jedes Domizil ist ein wertvolles Kleinod. Das eine strahlt schon hell, das andere muss man erst liebevoll blank polieren. Bei unserer Vermarktung kann man diese Liebe fühlen. “

Sigrid Freckmann

Die neue Maklerprovision

Es ist beschlossen – seit dem 23.12.2020 werden nach dem Ausschuss der Großen Koalititon CDU/CSU und SPD die Maklergebühren wie folgt berechnet:

Der Gesetzgeber hat die Provisions-Regelung, die wir seit Jahren mit unseren Kunden bevorzugen, zu einem Gesetz gemacht. Als Makler haben wir schon immer als Dienstleister für beide Parteien gearbeitet und freuen uns über die Bestätigung dieses Vorgehens.

Es gibt lediglich eine kleine Einschränkung in unserer unternehmerischen Freiheit. Wenn wir dem Verkäufer einen Rabatt gewähren, müssen wir diesen in gleicher Höhe auch dem Käufer einräumen.

Käufer werden nicht mehr einseitig belastet

Wir begrüßen diese Regelung sehr, da es so nicht mehr möglich ist, einseitig vom Käufer eine Provision zu verlangen. Der Gesetzgeber möchte damit erreichen, dass die Verkäufer vor der Auftragsvergabe die Leistungen des Maklerunternehmens hinterfragen.
Als Unternehmen mit hohem Qualitätsanspruch, langer Erfahrung und vielen zufriedenen Kunden sind wir froh über diese Regelung und scheuen nicht den Vergleich unserer Leistungen mit unseren Marktbegleitern.

Die überraschende Wende bewegt den Immobilienmarkt in Deutschland sowohl auf Käufer als auch auf der Verkäufer-Seite. Der Ausschuss der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD hat diverse Vorhaben für den deutschen Wohnungsmarkt beschlossen. Dies betrifft auch die Maklergebühren.

Die Novellierung erklärt das altbekannte Vergütungssystem als haltlos und wird den bisher bekannten Immobilienmarkt auf den Kopf stellen.

Variante 1: Teilung der Provision

Der Makler schließt mit beiden Parteien einen Maklervertrag. Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision und bezahlen beide das gleiche.

Variante 2: Käufer bezahlt maximal 50%

Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag. Der Käufer übernimmt maximal die Hälfte der mit dem Verkäufer vereinbarten Provision.

Variante 3: Verkäufer übernimmt die Provision zu 100%

Der Makler schließt nur mit dem Verkäufer einen Vertrag. Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig.

Was bedeutet das für Sie als Interessent oder Auftraggeber, wenn Sie mit uns Immobilienverkäufe abwickeln möchten?

Wir freuen uns auch weiterhin für Käufer und Verkäufer tätig sein zu dürfen. Wenn Sie Fragen zu der neuen Regelung haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Sprechen Sie uns an!

Zur besseren Lesbarkeit wurde auf die genderkonforme Beschreibung verzichten. Gleichwohl ist es der VMI Vermittlung Münster sehr wichtig klarzustellen, dass wir alle Geschlechter gleichermaßen ansprechen.

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