Verkauf der Immobilie durch VMI

„Die gelungene und zielführende Präsentation einer uns anvertrauten Immobilie ist uns ein Herzensbedürfnis. Jedes Domizil ist ein wertvolles Kleinod. Das eine strahlt schon hell, das andere muss man erst liebevoll blank polieren. Bei unserer Vermarktung kann man diese Liebe fühlen. “

Sigrid Freckmann

VOLLE ENERGIE VORAUS!
MIT DEN RICHTIGEN UNTERLAGEN ZUM ERFOLG.

Im Rahmen unseres Unterlagenservices sorgen wir auch für die Erstellung eines Energieausweises, sofern nicht bereits ein gültiges Dokument für Ihre Immobilie vorliegt. Denn soll eine Immobilie verkauft oder vermietet wird, muss jeder Kaufinteressent oder potenzielle Mieter bereits beim Besichtigungstermin Einblick in den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erhalten.

Energieausweise haben seit 2002 eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Der Bedarfsausweis gemäß EnEV 2014 zeigt auf seinem Bandtacho den Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf des Gebäudes in einem Zahlenstrahl, der von 0 bis 250 kWh/(m²a) geht, an und bildet zugleich über einen Farbstrahl die Energie-Effizienzklasse ab. Die Klassen gehen von A+ (sehr gut) bis H (sehr schlecht).

Darüber hinaus werden in die fünf Seiten auch eine Registriernummer, Vergleichswerte und Modernisierungsempfehlungen aufgenommen.

WELCHER ENERGIEAUSWEIS MUSS ES SEIN?
DIE DOKUMENTE IM KURZPORTRAIT.

Verbrauchsausweis

Dieser gilt für Altbauten mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, die den Standard der zum 11. August 1977 gültigen Wärmeschutzverordnung erfüllen (BGBl. I S. 1554). Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen Energieverbrauch eines Gebäudes an. Für die Erstellung werden die Wärmeverbrauchsdaten der letzten drei Jahre sowie weitere wichtige Kennzahlen des Gebäudes analysiert und mit Modernisierungsempfehlungen in den Energieausweis eingetragen.

Bedarfsausweis

Dieser gilt für Neubauten nach dem Baujahr 2008 oder Altbauten mit weniger als fünf Wohneinheiten, die den Standard der zum 11. August 1977 gültigen Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen (BGBl. I S. 1554). Die Energieberater berechnen dafür den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) für alle relevanten Bauteile des Hauses und berücksichtigen dabei auch die Anlagentechnik (Heizung, Warmwassererwärmung, Lüftung). Dadurch erhalten sie ein energetisches Gesamtbild des Gebäudes, das im Energieausweis abgebildet wird.

Nehmen Sie Kontakt auf

Im Rahmen eines Alleinauftrags lassen wir bei Bedarf den vorgeschriebenen Energieausweis durch einen Fachbetrieb erstellen.

So sind Sie von Anfang an auf der sicheren Seite und unser Team von VMI kann mit voller Energie in die Vermarktung starten.

Nehmen Sie dazu Kontakt zu uns auf über

  • das nebenstehende Kontaktformular
  • unsere Festnetznummer: 0251 919879-0
  • unser Telefax: 0251 919879-30
  • unsere Emailadresse: info@vmi-muenster.de

Wir freuen uns über Ihre Kontaktanfrage.

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