Das Bestellerprinzip und seine Folgen

Die 3 wichtigsten Argumente gegen ein sogenanntes Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

 

  1. Für eine bundeseinheitliche Regulierung gibt es keinen Bedarf, da in 75 Prozent der Märkte in Deutschland die Provision ohnehin zwischen Verkäufer und Käufer geteilt wird. Das ist fair und transparent und wird den unterschiedlichen Entwicklungen der Immobilienpreise in den Regionen gerecht. Die Preisdynamik in Frankfurt/Main, Hamburg und Berlin kann nicht als Maßstab für ganz Deutschland gesehen werden. In kleineren und mittelgroßen Städten sinken die Immobilienpreise teilweise.
  2. Wenn die Politik die Makler zwingt, nur noch für den Verkäufer tätig zu sein, dann bleibt der Käufer schutzlos. Als einseitiger Interessenvertreter muss der Immobilienmakler nur die Belange des Verkäufers im Blick haben. Bei einer seiner größten Investitionsentscheidungen im Leben erhält der Käufer keine Beratung mehr. Das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein.
  3. Der Käufer wird nicht entlastet, er wird belastet. Denn es ist zu erwarten, dass der Verkäufer versuchen wird, die Provision im Kaufpreis einzupreisen. Mit dem erhöhten Kaufpreis erhöht sich auch die Grunderwerbsteuer. Der vermeintliche Vorteil einer Provisionsfreiheit des Objektes wird zum Nachteil für den Käufer. Es profitiert letztendlich nur der Staat durch die höheren Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer. Der Immobilienkauf wird durch ein „Bestellerprinzip“ nicht günstiger.

Durch das Bestellerprinzip

… wird der Immobilienverkauf teurer
… können wir Sie nicht mehr beraten
… können Sie uns nicht mehr beauftragen
… wird es schwieriger für Sie eine passende Immobilie zu finden
… wird der Staat mehr Steuern von Ihnen kassieren

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Quelle: IVD

Stand 25.03.2019