Anfragen von provisionspflichtigen Immobilien,
ein aktuelles Gerichtsurteil

Das Landgericht Stuttgart hat klargestellt: Ein Klick auf “Senden” führt nicht automatisch zum Vertragsabschluss. Der Hintergrund liegt in der Nichteinhaltung des § 312j Abs. 3 BGB, der spezifische Verpflichtungen im elektronischen Handel mit Verbrauchern festlegt.

Auszug aus dem BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312j.html

Umgesetzte Änderungen auf unserer Webseite

Als Reaktion auf dieses Urteil haben wir umgehend gehandelt. Der Button zur Immobilienanfrage oder zum Exposé ist jetzt gemäß dem Landgericht mit “zahlungspflichtig bestellen” beschriftet.

Sigrid Freckmann

Sigrid Freckmann

Geschäftsführerin, stellv. Regionalleiterin Immofrauen Münster
Dominik Fissahn

Dominik Fissahn

Geschäftsführer, Immobilienfachwirt

Doch keine Sorge: Für Sie als Verbraucher entstehen weiterhin keine Kosten bei Anfragen, die Provision wird erst beim Abschluss des Kaufvertrags fällig.

Die Button-Lösung im Fokus

Das Gesetz verlangt klare Formulierungen wie “zahlungspflichtig bestellen” auf Bestellschaltflächen im Online-Handel zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Der Verbraucher muss explizit bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Schutz für Verbraucher und Herausforderungen für Makler

Das Gesetz zur Button-Lösung soll Verbraucher vor Kostenfallen bewahren. Für Makler ergibt sich hierbei eine Besonderheit: Der Abschluss eines Maklervertrags führt nicht automatisch zur Zahlungsverpflichtung. Die Provision entsteht erst mit dem effektiven Kaufvertragsabschluss.

Das kritische Urteil im Detail

Das Gericht argumentierte, dass die Bezeichnung “Senden” nicht den Anforderungen entspricht. Es muss klar erkennbar sein, dass durch die Schaltfläche ein zahlungspflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. Andere Bezeichnungen würden den Verbraucher irreführen, da der Vertrag eine Zahlungsverpflichtung beinhaltet.

Veränderungen für Verbraucher

Für Sie ändert sich nichts: Ihre Anfrage oder die Bestellung eines Exposés bleibt kostenfrei. Erst mit dem notariell beglaubigten Kaufvertrag wird die Provisionszahlung fällig.

Sigrid Freckmann

Sigrid Freckmann

Geschäftsführerin, stellv. Regionalleiterin Immofrauen Münster

Für weitere Fragen steht Ihnen gern Frau Freckmann persönlich zur Verfügung.

Tel.: 0251 91 98 79-14
Mobil: 0171 1030184
E-Mail: s.freckmann@vmi-muenster.de 

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