Heute starten wir mit unserer ersten Folge eines Newsblogs, mit dem wir euch künftig über aktuelle Neuerungen und Entwicklungen in der Immobilienwirtschaft informieren.
Zum Start thematisieren wir, was sich seit dem Jahreswechsel 23/24 geändert hat und worauf geachtet werden muss.
So ist zum 01.01.2024 unter anderem das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Es soll dafür sorgen, den Anteil an erneuerbaren Energien im Heizsystem zu erhöhen und Emissionen zu reduzieren.
Die wichtigste Information für Eigentümer ist in diesem Zusammenhang, dass es keine grundsätzliche Austauschpflicht für funktionierende Heizungen gibt, wenn diese bereits durch Brennwert- oder Niedrigtemperaturtechnik betrieben werden. Wenn Heizungen allerdings irreparabel ausfallen, greifen die neuen Regelungen für einen Austausch. Erst ab 2045 ist die Nutzung von Heizungen mit fossilen Energieträgern – dazu gehören Braunkohle, Steinkohle, Torf, Erdgas und Erdöl – dann (nach jetzigem Stand) endgültig verboten und die Heizungen sollen zu 100 % über erneuerbare Energien betrieben werden.
Neben den Neuerungen durch das GEG hat die Landesbauordnung NRW zum 01.01.2024 ebenfalls die Solardachpflicht umgesetzt. Diese besagt, dass zukünftig Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen errichtet werden müssen. In Kraft tritt diese Pflicht schrittweise – zum 01.01.2024 bei neuen Nichtwohngebäuden, zum 01.01.2025 bei neuen Wohngebäuden und zum 01.01.2026 bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut von Bestandsgebäuden.